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Liebe, Hochzeit, Ehe - Das Brauchtum im Lebenslauf im Mostviertel einst und jetzt

Nr. 106 - 1. Februar 1981 - 10. Jahrgang

Das Brauchtum im Lebenslauf - einst und jetzt (Teil 2) - hier geht‘s zu Teil 1 (Taufe und Firmung)
(verfasst von Oberstudienrat Dr. Rosine Schadauer)

2. Liebe, Hochzeit, Ehe - einst und jetzt

Besonders reich und mannigfaltig ist das Brauchtum, das sich an das Knüpfen, Reifen und Besiegeln der engsten Gemeinschaft knüpft, die Menschen eingehen können. Es fand in unserer Heimat selbst von Ort zu Ort eine recht verschiedenartige Ausprägung. Weit zurückliegender Zeit entstammend, sind in den Bräuchen bisweilen sogar noch heidnische Züge erkennbar.
Wollte der Vater Haus und Hof "übergeben" und sich in die "Ausnahme" zurückziehen, so musste der Sohn sich nach einem tüchtigen "Weib" umsehen. Meist hatte er schon lange Zeit eine Bekanntschaft ("oane in G'schmoaß") und brauchte daher nicht erst zu suchen. War er ihres Jawortes auch insgeheim sicher, setzte er sich doch über die üblichen Förmlichkeiten nicht leicht hinweg.

Das "Fensterln", die nächtlichen Besuche am Fenster der "Menschakammer", überhaupt das Geheimhalten der durch Neid, Tratsch und böse Nachrede bedrohten Liebe ging zu Ende. Ein "Heiratsvermittler" wurde in das Geheimnis eingeweiht. Von nun ab bis zur Hochzeit spielte er eine wichtige Rolle. Als "Leutbitter" oder "Bitt'lmann" (gesprochen "Bidlmann") musste er mit auf die Brautschau gehen. Fast immer ein verheirateter Mann, war er hie und da zugleich auch einer der "Beistände" (Trauzeugen). Werber und Bitt'lmann suchten das Elternhaus der Erwählten auf, wo sie freundlich, aber mit gemessenem Ernst aufgenommen wurden. Bei guter Bewirtung vereinbarte man sogleich den Tag für das "G'wißmachen".

Um diesen Termin festzulegen, kam der Bräutigam mit seinen Eltern ins Haus der Braut. Die Gäste musterten das gesamte Inventar, erkundigten sich nach einem etwaigen Schuldenstand und verhandelten mit den Eltern der Braut über die Mitgift (das Heiratsgut) und sonstige Heiratsbedingungen. Dabei erwies sich der Brautvater nicht selten als ein "trockener Bruder", der "nicht Haare lassen wollte" und um ein paar "Zehnernoten" oder eines "Schnittlings" (Öchsleins) willen sich "gewaltig sperrte". Im westlichen Teil unseres Bezirkes hieß das "G'wissmachen" "Schauengehen"; es war der Besuch der Eltern der Braut auf dem Hof, auf dem ihre Tochter einheiratete.


War die Hochzeit "g'wiss" gemacht, so bestimmte man bei einer "fröhlichen Mahlzeit" vor allem den "Ehrentag" (Hochzeitstag), in der Regel einen Dienstag oder Samstag. Kirchliche Zeiten, wie Advent oder Fastenzeit, schlossen Hochzeiten wie überhaupt Tanzveranstaltungen aus. "Kathrein (25. November) stellt den Tanz ein." Die Hochzeitsfeier selbst konnte im Elternhaus von Bräutigam oder Braut oder auch in einem Wirtshaus stattfinden. Die Braut empfing - meist heimlich - ein "Drangeld" ("Zwieguldner" oder "Dukaten“); zuweilen stellte ihr der Bräutigam ein schönes Kalb in den Stall, das dann am Hochzeitstag bekränzt wurde. In diesem Brauch sind noch Spuren des alten germanischen Brautkaufs erhalten. Es wurde auch der Tag bestimmt, an welchem das Brautpaar "vor's G'richt ging", um die Heirat "schreiben" zu lassen.

Noch in den zwanziger Jahren bezeichnete man diesen Gang, wohl in Erinnerung an die Zeit der Grundherrschaft, als das "Zur-Herrschaft-Gehen". Dann folgte die Vorsprache beim Pfarrer, um das "Verkünden" und den Termin für das "Brautexamen" zu vereinbaren. Nun wurde das Brautpaar an Sonntagen nach der Predigt "von der Kanz'l obag'schmiss'n". Es sollte dabei nicht Zeuge sein. Der Bräutigam trug von da an einen großen "Hochzeitsbuschen" auf dem Hut. Während der Aufkündzeit sollte das Brautpaar möglichst wenig öffentlich zusammen gesehen werden und nicht miteinander tanzen. Da der Bräutigam aus dem Verband der Burschen ausschied, musste er den Kameraden "einen Austritt zahlen" (Wein, Bier, Brot).

Das "Hochzeitladen" besorgte zumeist der Leutbitter. Sein Hut und Stock waren mit Blumensträußchen und Bändern geschmückt. Mit einem hellen Jauchzen kündigte er sein Kommen an. Die Einladungsformel war in der Regel ein längerer Spruch. Wurde die Hochzeit im Wirtshaus abgehalten, mussten die Gäste den Betrag für das Mahl, wie er beim "Dingen" vereinbart worden war, aus eigenem entrichten. Für allernächste Verwandte und hervorragende Ehrengäste zahlte der Bräutigam.

Die Kosten, die den Geladenen erstanden, hatten zur Folge, dass nicht die ganze Familie, sondern ein oder zwei Vertreter an der Hochzeit teilnahmen. Der Grad der Verwandtschaft entschied über die Zahl der Geladenen. Auch Nachbarn, Tauf- und Firmpaten nahmen an der Hochzeitsfeier teil. Ehrenämter hatten die Beistände (meist die Taufpaten), der Leutbitter und die Väter. Ein alter Aberglaube verbot die Teilnahme der Mutter am Ehrentag ihres Kindes, denn "sie trägt das Kreuz nach", d.h. sie bringt dem Brautpaar Unglück. Ein Beispiel dafür, wie alte Bräuche nicht nur dumm, sondern auch herzlos sein können. Aus dem Kreis der engsten Verwandten wählte man auch "Zubraut" und Zubräutigam" die auf dem Weg zur Kirche das Brautpaar stellvertretend geleiteten.

Am Sonntag vor der Hochzeit (seltener acht Tage zuvor) fand im Haus der Braut das "Kranz'lbinden" statt. Enge Verwandte fertigten Kränze aus künstlichen Blumen und Rosmarin an, die sie mit farbigen Bändern und Maschen aufputzten. Damit wurden nicht nur der Hauseingang, die Fuhre mit der Ausstattung der Brau und die Brautkutsche geschmückt, sondern sie wurden auch den geladenen Gästen als Hochzeitsbüscherl angesteckt.

Am Hochzeitstag kamen nahe Verwandte im Elternhaus der Braut zusammen, wo sie auch bewirtet wurden. Die Braut verabschiedete sich von Vater und Mutter, dankte ihnen für alle Wohltaten mit einem "Vergeltsgott", bat für begangene Fehler um Verzeihung und empfing kniend den Elternsegen. In der Nacht vor der Hochzeit und bis zum Kirchgang schossen die Burschen aus der Nachbarschaft Böller ab. Im Wirtshaus trafen sich alle Hochzeitsgäste. Die Zubraut heftete die Hochzeitssträußchen an. Eine "gefallene Braut", d.h. eine Braut, die bereits Mutter geworden war, durfte keinen Kranz tragen und ersetzte ihn durch eine künstlich aufgetürmte Frisur. Der Hochzeitszug trat mit der Musikkapelle an der Spitze den Weg zur Kirche an. Beim Auszug besprengte der Wirt das Brautpaar mit Weihwasser und hieß es in Gottes Namen den Weg zur Kirche antreten. Die Brautleute reichten sich die Hand und sprachen dabei: "Wag'n ma's in Gottes Nam'." (Ybbstal). Die Brautmesse war meist eine "geblasene Messe", Lieder des Kirchenchores traten ergänzend hinzu. Als Höhepunkt wurde das "Ja" der Brautleute empfunden, der Bräutigam pflegte es kräftig und entschieden zu sprechen, die Braut leise.

Nach der Rückkehr aus der Kirche fand sofort der "Kranzltanz", heute "Ehrentanz' genannt, statt. Zuerst tanzte der Zubräut'ger, den Hut auf dem Kopf, mit der Braut ein "G'sätzl", dann ging er auf den Bräutigam zu, nahm den Hut ab, wünschte ihm Glück and übergab ihm die Braut. Mit dieser tanzten nun Bräutigam, die
Gödn, Vettern und überhaupt alle männlichen Hochzeitsgäste der Reihe nach. Das Hochzeitsmahl war überall ein Festmahl ersten Ranges. Der Wirt stellte für jeden Gast einen zweiten Teller auf den Tisch. Auf diesem wurde das "B'schoadessn" aufgetürmt, das im "B'schoadpinkerl", einem mit je zwei Zipfeln zusammengebundenen Tuch, für die Daheimgebliebenen mitgenommen wurde.

Beim Hochzeitsmahl ging es überaus kurzweilig zu. Im Mittelpunkt der Späße stand das Brautpaar. Wurde die Braut von einen Trupp von Gästen in ein anderes Gasthaus entführt, musste der Zubräut'ger sie suchen und mit reichlichen Weinspenden an die Entführer auslösen. Das Geldeinheben für den Wirt (4 Gulden), die Musik, die Köchinnen und Kellnerinnen leitete der Hochzeitslader mit einem Riesenaufwand von Humor unter Absingen von G'stanzeln. Er ließ auch die verschiedenen Gruppen der Gäste - Eltern, Geschwisters Paten, Nachbarn ... - hochleben. Nach jeder "G'sundheit" folgte ein Tusch. Zu den geladenen Gästen stießen am Abend die "Nachigeher", auch "Hochzeitschauer" oder "Buckelkratzer" genannt, weil sie hinter den Gästen standen und für sie, wenn sie nichts mehr essen konnten, "einstiegen". Am Abend begann der "Freitanz", an ihm beteiligten sich auch ungeladene Gäste, die bloß tanzen wollten und "schanden-halber" etwas weniges zehrten. Kamen ganze Kameradschaften, so rauften sie bei dieser Gelegenheit einen alten "Handel" aus. Man tanzte bei Hochzeiten gewöhnlich Ländler und Polka, aber auf dem Flachland auch schon Walzer, Galopp und Mazurka. In bürgerlichen Kreisen bevorzugte man die Ouadrille. Die Gäste warden ein Stück Weges oder auch ganz "fort-" oder "heimgeblasen". Die Musikanten empfingen Geld dafür. G'stänzeln, oft stark gepfeffert, wurden auf das junge Paar gesungen. Das "Hocheitabblasen" beendete das Fest.

Die "Aussteuer" oder "Haussteuer" der Braut bestand aus dem "Heiratsgut" (Mitgift), einer Truhe, einem Hänge- oder Schubladkasten, einem Bett oder zwei Bettens einem Tisch und Sesseln, alles aus Naturholz gefertigt. Dazu kamen noch Wäsche und Kleider, grobe und feine Leinwand, Garn, Küchengeschirr, Esszeug, oft auch Nutzvieh. Die "Brautkuh" folgte bekränzt der Wanderfuhr. Der Bräutigam kaufte der Braut die Hochzeitschuhe, sie schenkte ihm dafür das Brauthemd. Nahe Verwandte, besonders die Paten, spendeten zur Aussteuer Geld, Naturalien, kleine Einrichtungsstücke.Mancher Aberglaube knüpfte sich an Liebe, Hochzeit und Ehe. Zerbricht eine ledige Person einen Spiegel, so muss sie mit der Hochzeit noch sieben Jahre warten. Liebende sollen sich keine schneidenden Gegenstände schenken, wie Messer oder Schere, denn dadurch wird das Liebesband entzweigeschnitten. Bedenklich sind auch geweihte Gegenstände und Ringe ( " ......das Ringlein sprang entzwei"). Am Hochzeitstag gelten als vorbedeutend: das Wetter (Einige Tropfen auf den Brautschleier bringen Glück); das Flackern des Lichtes auf dem Altar ... Beschüttet sich die Braut mit Wein, so wird ihr Mann ein Säufer. Eine weinende Braut wird eine lachende Frau, eine lachende Braut eine weinende Frau.

Viele alte Bräuche, die sich an Liebe und Hochzeit knüpfen, haben sich erhalten, andere sind in Vergessenheit geraten. Die Erinnerung daran wird gelegentlich geweckt durch altes Liedgut, geschichtliche Erzählungen und Heimatfilme. Den Bittlmann gibt es nicht mehr. Die jungen Leute finden selbst den Weg zueinander. Auch Worte wie Kranz'lbinden, G'wissmachen und "Schauengehen"
sind aus dem ländlichen Wortschatz verschwunden. Beim Zusammentreffen der Familien der Brautleute wird die Frage der Mitgift nicht mehr in den Mittelpunkt gerückt. Zum Heiratsgut, der Aussteuer, gehören ein Schlafzimmer, gelegentlich auch ein Wohnzimmer. Den Transport ins neue Heim führt das Möbelgeschäft durch. Bett- und Tischwäsche gehören zum festen Bestand der Ausstattung. Reichlich fließen jetzt die Spenden aus dem Kreis der Verwandten, Freunde, Arbeitskameraden und Nachbarn. Das Brautpaar lädt selbst zu seinem Ehrentag ein. Die Kontakte mit den Verwandten werden dabei gefestigt. Eine erneuerte Liturgie hat die Feier der kirchlichen Trauung wesenhaft bereichert und vertieft. Der trauende Priester reicht dem Brautpaar Hostie und Kelch.

Die Hochzeitsfeier selbst weist noch viel altes Brauchtum auf. Die alten Tänze aber sind verschwunden, selbst der Walzer weicht immer mehr modernen Tänzen. Stark im Vordringen ist ein halbvergessener, alter Brauch: das Setzen des Brautbaums vor dem Hause der Braut. Die zur Hochzeit geladenen Mädchen tragen keine Kränze mehr. Als erfreuliches Neues darf vermerkt werden: Die Mütter von Braut und Bräutigam nehmen seit Jahrzehnten einen Ehrenplatz bei der Hochzeitsfeier ihrer Kinder ein. Die jungen Leute wählen ihre Partner nicht mehr, wie einst vielfach geschehen, nach nüchternen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Überlegungen, sondern treffen ihre Wahl nach der Neigung. So finden sich heute unter den jungen Bäuerinnen Frauen aus verschiedenen Berufen, und sie werden den neuen, nicht leichten Anforderungen, gerecht. In einer Zeit zunehmender Brüchigkeit der Ehe hat diese engste Gemeinschaft im ländlichen Raum immer noch einen festen Bestand.



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